e-Rezept

Wir weisen darauf hin, dass ab 2024 verpflichtend zur Einlösung von Rezepten das elektronische Rezept (e-Rezept) verwendet werden muss.

Dazu benötigen Sie wahlweise:

  • Ihre Versicherungskarte mit e-Rezept-Funktion

  • eine App auf Ihrem Smartphone

  • oder, übergangsweise, einen Ausdruck mit einem QR-Code (wird in der ausstellenden Arztpraxis gedruckt)