e-Rezept
Wir weisen darauf hin, dass ab 2024 verpflichtend zur Einlösung von Rezepten das elektronische Rezept (e-Rezept) verwendet werden muss.
Dazu benötigen Sie wahlweise:
Ihre Versicherungskarte mit e-Rezept-Funktion
eine App auf Ihrem Smartphone
oder, übergangsweise, einen Ausdruck mit einem QR-Code (wird in der ausstellenden Arztpraxis gedruckt)