Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung

Die Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus) und Kinderlähmung (Poliomyelitis) können ab dem sechsten Lebensjahr mit einem Kombinationsimpfstoff (Td-IPV) als Dreifachimpfung durchgeführt werden.
Auch moderne Behandlungsmöglichkeiten können bei Ungeimpften die oft schwerwiegenden Krankheitsverläufe und die Folgen von Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung nicht immer verhindern. Vor diesen Erkrankungen schützt nur die rechtzeitig durchgeführte Schutzimpfung.

Diphtherie ist eine durch das Gift (Toxin) des Diphtheriebakteriums hervorgerufene lebensbedrohenden Krankheit, die vorwiegend durch Tröpfcheninfektion mit der Atemluft übertragen wird. Vor Einführung der Impfung war die als Rachen-, Kehlkopf-, Nasen- und Wunddiphtherie auftretende Infektion einer der gefürchtetsten Erkrankungen im Kinderalter, aber auch im Erwachsenenalter, an der viele starben oder einen Herzmuskelschaden erlitten. Eine hohe Impfbeteiligung hat die Diphtherie in Deutschland bis auf wenige Erkrankungen zurückgedrängt. Da Diphtherie jedoch weltweit, besonders in einigen osteuropäischen Ländern, weiterhin auftritt, ist die Gefahr der Einschleppung in unser Land jederzeit gegeben.

Wundstarrkrampf (Tetanus) ist eine lebensgefährliche Krankheit, die Menschen in jedem Alter bedroht. Der vor allem im Erdreich und im Straßenstaub vorkommende Erreger kann durch Schnitt-, Riss-, Biss- oder Schürfwunden, auch kleinste sogenannte Bagatellverletzungen, sowie bei sonstigen Schäden an der Hautoberfläche (offenes Ekzem, Verbrennungswunden, ,,offenes" Bein) in die Haut gelangen, sich vermehren und das krankmachende Gift (Toxin) bilden. Muskelkrämpfe können bei Beteiligung der Atemmuskulatur zu Erstickungsanfällen führen, die Sterblichkeit ungeimpfter Tetanuskranker liegt bei mehr als 30 Prozent.

Die Kinderlähmung (Poliomyelitis) ist eine Viruskrankheit, die zu Lähmungen der Arme, Beine, der Atmung und auch zum Tod des Erkrankten führen kann; die Erkrankung wird durch eine Infektion mit Polioviren hervorgerufen. Der Name Kinderlähmung ist irreführend, denn auch Erwachsene können daran erkranken. Die meisten Kranken mit Lähmungen behalten Restschäden und sind damit lebenslang behindert.
Bis zur Einführung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung erkrankten in Deutschland in jedem Jahr mehrere Tausend Menschen an einer Kinderlähmung, von denen mehrere Hundert starben. Seit Einführung der Schutzimpfung vor mehr als 35 Jahren gingen die Erkrankungszahlen ständig zurück und seit vielen Jahren werden keine oder nur sehr wenige Erkrankungen an Kinderlähmung beobachtet.
Die Grundimmunisierung gegen Polio muss also heute und in naher Zukunft konsequent durchgeführt werden! Eine Wiederauffrischungsimpfung dagegen ist außer bei Reisen in betroffene Gebiete nicht mehr notwendig.

Der Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung (Td-IPV) enthält als wesentliche Bestandteile entgiftete Toxine (Toxoide) der Diphtherie und Tetanus-Erreger sowie abgetötete Polioviren, die beim Impfling eine Immunität hervorrufen. Der Impfstoff wird gespritzt (durch intramuskuläre oder ggf. tief subkutane Injektion verabreicht).

Wer und wann soll geimpft werden?
Der Kombinationsimpfstoff Td-IPV ist für Impfungen ab dem sechsten Lebensjahr geeignet. Empfohlen wird er für die im Impfkalender vorgesehenen Auffrischimpfungen im 11. bis 18. Lebensjahr sowie für eventuell notwendige weitere Auffrischungsimpfungen (z.B. vor Fernreisen) im Erwachsenenalter. Er kann aber auch zur Grundimmunisierung bisher Ungeimpfter eingesetzt werden.

Zur Grundimmunisierung werden insgesamt drei Impfdosen verabreicht: Zwei im Abstand von vier bis acht Wochen und eine dritte nach sechs bis zwölf Monaten.
Zur Auffrischimmunimpfung genügt in der Regel eine einmalige Injektion alle 10 Jahre.
Die kombinierte Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen vorgenommen werden, Zeitabstände zu anderen Impfungen brauchen nicht eingehalten zu werden.

Wer soll nicht geimpft werden?
Wer an einer akuten, behandlungsbedürftigen Krankheit mit Fieber leidet, soll nicht geimpft werden. Wenn nach einer früheren Impfung gegen Tetanus und/oder Diphtherie (einzeln oder in Kombination mit Impfungen gegen andere Krankheiten) Krankheitssymptome aufgetreten waren, berät sie der Impfarzt über die Möglichkeit einer Td-IPV-Impfung. Bei der Impfung von chronisch Kranken berät Sie ebenfalls der Impfarzt.

Impfungen während der Stillzeit sind möglich, während einer Schwangerschaft werden grundsätzlich nur zu diesem Zeitpunkt wirklich notwendige Impfungen durchgeführt werden.

Mögliche Reaktionen nach der Impfung
In den ersten 48 Stunden nach der Impfung kann es an der Impfstelle zu einer Rötung, Schwellung und leichten Schmerzen kommen, die ein bis zwei Tage anhalten können. Außerdem kann es in seltenen Fällen zu einer leichten Temperaturerhöhung sowie Abgeschlagenheit und Muskel- sowie Gelenkschmerzen kommen.

Sehr selten kann eine Überempfindlichkeitsreaktion auf Bestandteile des Impfstoffs in Form von Nesselfieber und anderen, auch schweren, allergischen Erscheinungen auftreten, die nach kurzer Zeit wieder abklingen. Über bleibende Gesundheitsschäden ist derzeit nicht bekannt, wenn sie dennoch irgendwelche ungewöhnlichen Krankheitserscheinungen beim Impfling beobachten, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.